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Eiszeit-Höhlen der Alb bald Welterbe?!

Die Höhlen der Alb mit ihrer Eiszeitkunst könnten von 2016 an das Siegel Unesco-Weltkulturerbe tragen. Die Kultusministerkonferenz ist dem Vorschlag Baden-Württembergs gefolgt und hat die Höhlen im Lonetal – Vogelherd-Höhle, Hohlenstein-Stadel und Bockstein – sowie die Höhlen im Achtal – Geißenklösterle, Hohle Fels und Sirgenstein-Höhle – auf die deutsche Tentativliste aufgenommen, sprich für das Unesco-Siegel nominiert.
Quelle: www.swp.de

Venus vom Hohle Fels (Nachbildung)
Venus vom Hohle Fels (Nachbildung)
In mehreren Höhlen des Achtals bei Blaubeuren (Urdonautal) und des Lonetals wurden die ältesten, figürlichen Kunstwerke der Menschheit entdeckt.

Die Venus vom Hohlefels aus der jungpaläolithischen Kultur des Aurignacien wird etwa 35.000–40.000 Jahre alt geschätzt und gilt somit als die weltweit älteste gesicherte Darstellung eines Menschen. (Quelle: wikipedia.de) Sie ist seit Mai 2014 im Urgeschichtlichen Museum von Blaubeuren zu sehen.

Der Hohlefels ist die einzige Eiszeithöhle, in der aktuell noch Ausgrabungen stattfinden. Man kann sie auch besichtigen und zwar nur im Sommer, Sonntag nachmittags 14-17 Uhr „bei schönem Wetter“.

Im nahegelegenen Geißenklösterle wurde das älteste bekannte Musikinstrument, eine Flöte aus dem Knochen eines Singschwans, gefunden.

In den Höhlen des Lonetals wurden ebenfalls viele kleine figürliche Darstellungen gefunden, wie z.B. Mammut, Pferd, Bison oder Löwenmensch. Bestaunen kann man die Funde im Ulmer Museum oder im Museum Alte Kulturen auf Schloss Hohentübingen.

2-Meter-Regel für Wanderer geplant

Aufgrund der massiv gestiegenen Gästezahlen im Bereich der Schwäbischen Alb, insbesondere der vielen Wanderer, die in Scharen durch die neuen Premium-Wanderwege angezogen werden, gibt es seitens der Verantwortlichen nun Überlegungen, die Zwei-Meter-Regel, welche bislang nur für Radfahrer in Baden-Württemberg gilt, auch auf Wanderer auszuweiten.

Dies würde bedeuten, dass man nur noch auf Wegen wandern darf, die mindestens zwei Meter breit sind. So möchte man verhindern, dass es im Gedränge zu Unfällen oder zu Verletzungen kommt. Seit es vermehrt Fälle gab, bei denen rücksichtslose Wanderer auf den schmalen Pfaden anderen Erholungssuchenden keinen Platz machen wollten, wurden immer mehr Stimmen laut, die Wegenutzungsordnung zu überarbeiten und eindeutige Regelungen zu finden.

Im Zuge dessen wären die unzähligen schmalen Pfade am Albtrauf und in den Albtälern endlich frei für die Nutzung durch Mountainbiker. Wann genau die neue Regelung in Kraft treten soll, steht noch nicht fest.