2-Meter-Regel für Wanderer geplant

Aufgrund der massiv gestiegenen Gästezahlen im Bereich der Schwäbischen Alb, insbesondere der vielen Wanderer, die in Scharen durch die neuen Premium-Wanderwege angezogen werden, gibt es seitens der Verantwortlichen nun Überlegungen, die Zwei-Meter-Regel, welche bislang nur für Radfahrer in Baden-Württemberg gilt, auch auf Wanderer auszuweiten.

Dies würde bedeuten, dass man nur noch auf Wegen wandern darf, die mindestens zwei Meter breit sind. So möchte man verhindern, dass es im Gedränge zu Unfällen oder zu Verletzungen kommt. Seit es vermehrt Fälle gab, bei denen rücksichtslose Wanderer auf den schmalen Pfaden anderen Erholungssuchenden keinen Platz machen wollten, wurden immer mehr Stimmen laut, die Wegenutzungsordnung zu überarbeiten und eindeutige Regelungen zu finden.

Im Zuge dessen wären die unzähligen schmalen Pfade am Albtrauf und in den Albtälern endlich frei für die Nutzung durch Mountainbiker. Wann genau die neue Regelung in Kraft treten soll, steht noch nicht fest.

5 Gedanken zu „2-Meter-Regel für Wanderer geplant“

  1. Leider gibt es sogar schon Überlegungen, an vielbegangenen Wegen einen Mittelstreifen anzubringen, die Kosten hierfür werden dann durch eine gewichtsabhängige (inklusive Rucksack!) Wandermaut eingetrieben. Die notwendigen Aufkleber können im Vorfeld einer Wanderung über örtliche Wandervereine bezogen werden.

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